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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 1 B 205/01   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 1 B 205/01 (https://dejure.org/2001,638)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.09.2001 - 1 B 205/01 (https://dejure.org/2001,638)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. September 2001 - 1 B 205/01 (https://dejure.org/2001,638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 15 L 1989/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 1 B 205/01
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - 1 B 315/01

    Stellvertretende Leiterin des Sozialamtes ; Beurteilung der Beschäftigten nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 1 B 205/01
    Ein Abbruch des Bewerbungsverfahrens aus sachlichen Gründen und eine erneute Einleitung der Stellenbesetzung durch erneute Ausschreibung des in Rede stehenden Dienstpostens, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. April 2001 - 1 B 315/01 -, m.w.N., würde die Bindung der Antragsgegnerin an die vom Senat getroffene Entscheidung in Wegfall bringen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1994 - 12 B 1084/94

    Eignungsbeurteilung; Leistungsbeurteilung; Beförderungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 1 B 205/01
    Ist eine differenzierte Bewertung des Eignungs- und Befähigungsprofils etwa überhaupt nicht oder nur mit großen Einschränkungen möglich und wird die dadurch bestehende Beurteilungslücke nicht z. B. durch eine Bedarfsbeurteilung geschlossen, so liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz vor, dass Eignung und Befähigung maßgeblich aus den Regel- oder Bedarfsbeurteilungen ableitbar sein müssen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 1994 - 12 B 1084/94 -, DVBl. 1995, 205; Schnellenbach, a.a.O., Rdnr. 63, und die Eignungsbewertung - unter steter Orientierung am Anforderungsprofil der Beförderungsstelle - aus dem Leistungs- und Befähigungsprofil des Beamten entwickelt werden muss.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - 1 B 205/01
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 B 670/01 -.
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